Allgemeine Geschäftsbedingungen
der EVENT NATURE GmbH

§1 Geltung gegenüber Kunden und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Event Nature GmbH vertreten durch Maike Hoffmann, Mühlenberg 6, 24398 Sundsacker und einem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

(2) “Kunde” im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt.

(3) Maßgeblich ist die deutschsprachige Version des Vertrages und der AGB.


§2 Anmeldung und Abschluss des Buchungsvertrages

(1) Mit Übersendung unseres freibleibenden Angebotes fordern wir den Kunden auf, uns ein Angebot zum Vertragsabschluss zu unterbreiten. Der Veranstaltungsvertrag kommt mit unserer Annahme (in Form der Bestätigung/Rechnung) zustande.


§3 Zahlung

(1) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Veranstaltungspreises fällig. Die Restsumme muss spätestens 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung auf einem unserer Konten eingegangen sein.
Zahlungen sind an Event Nature GmbH zu leisten. Zahlungen können durch Überweisung beglichen werden.


§4 Leistungen

(1) Der durch Event Nature GmbH geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den Portfolios und schriftlichen Angeboten, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.


§5 Änderungen von Leistungen und Preisen vor Veranstaltungsbeginn

(1) Wir behalten es uns ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Portfolioangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.

(2) Wird uns vor Veranstaltungsbeginn bekannt, dass einzelne Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so sind wir zur Leistungsänderung berechtigt, falls wir eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten können. Aus sicherheits- und wettertechnischen Gründen behalten wir uns vor, eine gleichwertige zumutbare Ersatzleistung anzubieten.

(3) Event Nature GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen auf den Veranstaltungspreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Veranstaltungstermin mehr als 4 Monate liegen.

(4) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Preises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Buchungsvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend zu machen.


§6 Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt vor Beginn von der Veranstaltung zurücktreten. Für den Fall des Rücktritts ist Event Nature GmbH berechtigt, die Entschädigung wahlweise durch die nachfolgenden Pauschalsätze (gemäß § 651 i Abs.3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs.2 BGB) zu beziffern und geltend zu machen.

    – vom 90.– 60. Tag 25%,

    – vom 59.– 30. Tag 75%,

    – vom 29.– 8. Tag 80%,

    – vom 7.– 1. Tag 90%,

Bei Nichtantritt werden 100% des Preises berechnet. Diese Regelungen finden auch Anwendung, wenn einzelne Kunden aus einer Gruppe zurücktreten oder die Veranstaltung ohne Kündigung nicht antreten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass kein Schaden, oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§7 Gewährleistung

(1) Abhilfe: Wird die Veranstaltung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Event Nature GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Event Nature GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

(2) Minderung des Veranstaltungspreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Veranstaltungspreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Ein aufgetretener Mangel ist unverzüglich innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende bei Event Nature GmbH schriftlich oder per Email anzuzeigen.

(3) Kündigung des Vertrages: Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Event Nature GmbH innerhalb einer angemessenen und vom Kunden gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunde die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem und für Event Nature GmbH erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

(4) Schadenersatz: Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.


§8 Anmeldung von Ansprüchen

(1) Sofern der Kunde Ansprüche gegen Event Nature GmbH aus dem Vertrag geltend machen will, so muss er diese innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung bei Event Nature GmbH, Mühlenberg 4, 24398 Sundsacker anmelden.


§9 Beschränkung der Haftung

(1) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

(2) Ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund Internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

(3) Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Event Nature GmbH aus unerlaubter Handlung, die nicht auf groben Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Event Nature GmbH bei Sachschäden bis 2500 €. Übersteigt der dreifache Veranstaltungspreises diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Veranstaltung je Kunden. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung empfohlen.

(4) Event Nature GmbH haftet nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.


§10 Gerichtsstand

(1) Gerichtstand für Verträge mit Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Kiel.


§11 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt.

Ausfertigung vom 27.3.2020